Fahrzeugart
Leichtrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg.Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
- Mindestalter: 16
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: AM
Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
- Grundunterricht: 12
- Klassenspezifischer Unterricht: 4
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
- Grundunterricht: 6
- Klassenspezifischer Unterricht: 4
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten:
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstra&en (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Preise der Ausbildung
- Grundbetrag: 380,- €
- Grundbetrag bei Klassen B + A1: 420,- €
- weiterer Grundbetrag nach nicht bestandender Theorieprüfung: -
- Vorstellung zur Prüfung Theorie: 40,00 €
- Vorstellung zur Prüfung Praxis: 170,00 €
- Übungsfahrt (45min): 63,00 €
- Überlandfahrt: 73,00
- Autobahnfahrt: 73,00
- Dunkelheitsfahrt: 73,00 €
- Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 30,00 €
weitere Positionen:
- Lehrmaterial Set: 120,00 €
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
✓ Lichtbild✓ Sehtest
✓ Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)