Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Flurförderzeuge
- Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
- Mindestalter: 16
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: Keine
Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
- Grundunterricht: 12
- Klassenspezifischer Unterricht: 2
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
- Grundunterricht: 6
- Klassenspezifischer Unterricht: 2
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren
Praktische Ausbildung
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Preise der Ausbildung
- Grundbetrag: 380,- €
- Aufpreis bei mehreren Klassen: -
- bei Vorbesitz einer FE-Klasse: -
- weiterer Grundbetrag nach nicht bestandender Theorieprüfung: -
- Vorstellung zur Prüfung Theorie: 40,00 €
weitere Positionen:
- Lehrmaterial Set: 120,00 €
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
✓ Biometrisches Passbild✓ Sehtest
✓ Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)