Fahrzeugart
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
- Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: AM, L
Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
- Grundunterricht: 12
- Klassenspezifischer Unterricht: 2
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
- Grundunterricht: 6
- Klassenspezifischer: 2
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten:
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstra&en (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Preise der Ausbildung
- Grundbetrag: 380,00 €
- Grundbetrag bei Klassen B + A1: 420,- €
- Grundbetrag bei Klassen B + A2: 420,- €
- weiterer Grundbetrag nach nicht bestandender Theorieprüfung: -
- Vorstellung zur Prüfung Theorie: 40,00 €
- Vorstellung zur Prüfung Praxis: 160,00 €
- Übungsstunde (45min): 60,00 €
- Überlandfahrt: 70,00
- Autobahnfahrt: 70,00
- Dunkelheitsfahrt: 70,00 €
- Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 30,00 €
weitere Positionen:
- Lehrmaterial Set: 120,00 €
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
✓ Lichtbild✓ Sehtest
✓ Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)