- Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: B
- Beinhaltet Klasse: L, M, S
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten:
- Schulung auf Bundes- oder Landstraften: 3
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraften (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
Preise der Ausbildung
- Vorstellung zur Prüfung Praxis: 150,00 €
- Übungsfahrt (45min): 62,00 €
- Überlandfahrt: 72,00
- Autobahnfahrt: 72,00
- Dunkelheitsfahrt: 72,00 €
- Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 30,00 €
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
✓ Lichtbild✓ Sehtest
✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)